Wohnen in Burscheid.de  Bergisches Land LEBEN ARBEITEN UND GENIESSEN header image 1

Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten Burscheider Bad

4 Dezember 2010

Liebe Gäste!

Wegen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten ist das Bad von

Montag, dem 13.12.2010, bis Samstag, den 25.12.2010, geschlossen.
Am Sonntag, dem 26.12.2010 – 2. Weihnachtstag – ist das Bad von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet, Einlass bis 18:00 Uhr.
Ab Montag, dem 27.12.2010, gelten die üblichen Öffnungs-zeiten.
Silvester, Freitag 31.12.2010, ist das Bad von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Einlass bis 16:00 Uhr.
Neujahr, Samstag 01.01.2011, ist das Bad geschlossen.
Ab Sonntag, den 02. 01.2011, gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Das Team des Burscheider Bades wünscht allen Besuchern ein friedliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr.

Öffnungszeiten

montags: 14.00 bis 21.30 Uhr
Einlass bis 20:45 Uhr

dienstags bis freitags: 07.00 bis 21.30 Uhr
Einlass bis 20.45 Uhr

samstags, sonntags und feiertags: 08.00 bis 19.00 Uhr
Einlass bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Cafeteria:
montags: 14.00 bis 21.00 Uhr
Küche bis 20.45 Uhr

dienstags bis freitags: 09.00 bis 21.00 Uhr
Küche bis 20.45 Uhr

samstags, sonntags und feiertags: 09.00 bis 18.30 Uhr
Küche bis 18.15 Uhr

Eintrittspreise (unbegrenzte Badezeit):
Erwachsene
Einzelkarte     6,00 Euro
10er Karte     52,00 Euro
Jugendliche (unter 18 Jahren)
Einzelkarte     3,50 Euro
10er Karte     28,00 Euro

Abendkarte montags bis freitags
19.00 Uhr bis Badeschluss          4,50 Euro

Kinder unter 6 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen haben freien Eintritt.

Quelle: http://www.burscheider-bad.de/

Kommentare deaktiviertTags: Burscheider Bad

Neuer elektronischer Personalausweis

1 November 2010

Neuer Personalausweis

Vieles ist freiwillig beim neuen Pass
Fragen und Antworten zu Fingerabdrücken, Internetfähigkeit und Kosten

Burscheid, 22.10.2010.

Ab 01. November 2010 gibt es den neuen elektronischen Personalausweis – ein hoheitliches Ausweisdokument mit gegenüber den bisherigen Dokumenten erhöhten Sicherheitsmerkmalen. Neu ist zunächst das Format: In Zukunft hat der Personalausweis die Maße einer Kreditkarte. Außerdem hat er allerlei neue Funktionen wie den freiwilligen Fingerabdruck und die sichere Internetidentität.

Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Was ist neu am neuen Pass?
• Die integrierte „Online-Ausweisfunktion“ im Computerchip – auch „eID-Funktion“ oder elektronischer Identitätsnachweis genannt. Die Nutzung der eID-Funktion ist freiwillig. Jede Bürgerin und jeder Bürger entscheidet selbst, ob er/sie diese Funktion nutzen möchte. Der neue Ausweis macht es möglich, künftig über das Internet einfacher und komfortabler als bisher Versicherungen abzuschließen, in Online-Shops einzukaufen, Musik auf den eigenen Computer zu laden und teilweise sogar „Behördengänge“ zu erledigen. Als Nutzer kann jeder im Einzelfall selbst entscheiden, ob und welche Daten an Anbieter der Online-Services übertragen werden.
• Die Möglichkeit zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ab 16 Jahren.
• Der neue Personalausweis hat ein praktisches Scheckkartenformat.
• Der neue Personalausweis ist für das digitale Unterschreiben vorbereitet. Wer diese Funktion nutzen möchte, kann ein sogenanntes Signaturzertifikat erwerben. Eine Liste der Anbieter solcher Zertifikate erhält man ab November auf den Internetseiten zum neuen Personalausweis und der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de.
• Wie im Reisepass muss nun auch das Passfoto den biometrischen Anforderungen entsprechen.
• Die freiwillige Aufnahme von Fingerabdrücken ist möglich. Durch die zusätzliche Übernahme des Fingerabdruckes ist der Ausweis vor Missbrauch, z. B. nach einem Diebstahl oder bei Verlust, besser geschützt als bisher.

Was kostet der neue Personalausweis?
Antragsteller bis 24 Jahre zahlen 22,80 Euro, ältere Personen 28,80 Euro – und zwar unabhängig davon, welche Zusatzfunktionen des neuen Personalausweises sie nutzen wollen. Damit wird der neue Pass deutlich teurer als der alte: Für den werden noch bis Ende Oktober 8 Euro fällig – wenn er kurz vor dem Ablaufen steht. Erneuert man ihn 6 Monate vor Ablauf der Frist, kostet das bisher 13 Euro. Der erste Pass für Kinder und Jugendliche ist – anders als bisher – auch nicht mehr kostenfrei.

„Viele wollen wegen der höheren Kosten noch schnell einen alten Ausweis zum alten Preis haben“ sagt Harald Bretschneider, Leiter des Bürgerbüros. Dieser kann allerdings nur noch bis zum 29. Oktober beantragt werden. „Ab dem 2. November können bei Neuausstellungen nur noch die neuen Personalausweise ausgegeben werden“.

Wie lange ist der neue Personalausweis gültig?
Hier ändert sich nichts: Der Pass gilt für unter 24-Jährige sechs, für alle anderen 10 Jahre.

Was muss bei der Beantragung des Ausweises beachtet werden?
Zunächst einmal, dass es im Bürgerbüro voll werden wird. Die Bearbeitung des Antrages wird deutlich länger dauern als bisher, weil aufgrund der freiwilligen neuen Funktionen vieles geklärt, über vieles belehrt und alles dokumentiert werden muss: Will man die eID-Funktion, will man seinen Fingerabdruck abgeben? Hierzu bekommt jeder Antragsteller ausführliche schriftliche Informationen ausgehändigt. Bei der Abholung des neuen Passes sollte man dann wissen, welche der freiwilligen neuen Angebote man nutzen will und sich entscheiden.

Wegen der zu erwarteten längeren Wartezeiten rät die Stadt Burscheid, mit nicht ganz dringenden Problemen den Gang zum Bürgerbüro bis zum neuen Jahr zu verschieben.

Zusätzliches Personal wird es aufgrund knapper Kassen nicht geben. Stattdessen wird versucht, mit vorhandenem Personal, befristeten Stundenaufstockungen und sparsamen Umgang mit Urlaubstagen – teilweise sogar mit Urlaubssperren für die Zeit der Umstellung – der Aufgabe gerecht zu werden.

Was muss für die Beantragung mitgebracht werden?
Der Antragsteller muss persönlich erscheinen und neben Geld vor allem ein biometrisches Passfoto mitbringen. Wie man das schießt, weiß jeder professionelle Fotograf.

Welche Auswirkungen hat der neue Personalausweis auf die Stadtkasse?
Harald Bretschneider: „Pro Ausweis, egal für welche Altersklasse, überweist die Kommune 22,80 Euro an die Bundesdruckerei in Berlin. Die 6 Euro, die dann noch aus dem Portemonnaie des Antragstellers in die Stadtkasse fließen, decken die höheren Unkosten bei Weitem nicht. Der personelle Aufwand ist einfach höher.“
Ist erstmal alles eingespielt, rechnet Bretschneider mit einer Bearbeitungszeit von rund 23 Minuten pro Ausweis gegenüber etwa acht Minuten bisher.

Weitere Informationen über den neuen Ausweis sind erhältlich unter: www.personalausweisportal.de
www.bsi-fuer-buerger.de
www.bsi.bund.de
www.ausweisapp.bund.de

Quelle: www.burscheid.de

Kommentare deaktiviertTags: Infos Burscheid · Pressemitteilungen

Heiraten in Burscheid 10.10.10 Schnapszahldatum

28 August 2010

10.10.10 Traumhaftes Datum zum Heiraten: Heiraten in der Lambertsmühle:„Jeder ist seines Glückes Schmied“

Burscheid, 07.05.2010.

„Schnapszahlen“ sind bekanntlich sehr beliebt. Besondere Daten (Auch 9.9.1999 etc.) sind immer auch ein Anlass für Paare, sich das Ja-Wort zu geben. Wer in Burscheid ein besonderes Ambiente für die standesamtliche Trauung sucht, findet dies in der malerisch gelegenen Lambertsmühle.

Für alle Brautpaare, die sich am 10.10.10 in der Lambertsmühle in Burscheid das Ja-Wort geben wollen, hat sich der engagierte Förderverein der Mühle etwas Besonderes ausgedacht: Unter dem Motto „Jeder ist seines Glückes Schmied“ werden in der aktivierten Mühlenschmiede an diesem Tag speziell für jedes Brautpaar Glücksbringer angefertigt.

Die Trauungen sind an diesem Tag in der liebevoll umgebauten Scheune (ca. 40 Sitzplätze) möglich. Hier steht auch ein Klavier zur Verfügung, sodass musikalische Begleitung gebucht werden kann.

Wer an diesem besonderen Trauungstermin in Burscheid heiraten möchte, kann sich ab sofort im Burscheider Standesamt bei Frau Carola Preuß unter Tel.-Nr. 02174/ 670 146 anmelden.

Quelle: http://www.burscheid.de

Kommentare deaktiviertTags: Allgemein

Widerspruch Google Street View Infos und Forumlar mit Download

28 August 2010

(Last Update 28.8.2008) Google Street View: Stadt hält Sammelwiderspruch bereit

Google Street View Widerspruch PDF

Widerspruch gegenüber Google derzeit einzige Möglichkeit, die Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen und persönlichen Daten zu verhindern

Das Unternehmen Google hat in einem Gespräch mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zugesagt, den Dienst „Street View“ in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind.
Die Stadt Burscheid sieht daher ihre Aufgabe darin, den Bürger umfassend über sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu informieren, damit er – wenn er es wünscht – sein Grundrecht gegenüber Google ausüben kann.
Als eine der ersten Städte im Rheinisch-Bergischen-Kreis hat die Stadt Burscheid ihre Bürger über Pressemitteilung und Newsletter über den Stand informiert und auf ihrer Homepage Informationen und Links eingestellt.
So sind die Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit hingewiesen worden, dass die Einlegung eines Widerspruchs gegenüber Google die derzeit einzige Möglichkeit ist, die Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen und persönlichen Daten zu verhindern.
Entsprechende Widerspruchsformulare können auf der Homepage der Stadt Burscheid bearbeitet werden und liegen auch im Rathausfoyer aus, wobei die Mitarbeiter beim Ausfüllen gerne behilflich sind (Hinweis: Um einen Widerspruch bearbeiten zu können, benötigt Google nicht nur eine Unterschrift und die Adresse, sondern eine genaue Orts- und Detailbeschreibung, wie sie in dem Widerspruchsformular angegeben ist.). Auch beim Versenden ist die Stadt Burscheid gerne behilflich und leitet die gesammelten Widersprüche an Google weiter.
Damit kann jeder Bürger selber entscheiden, ob er sein Grundrecht ausüben möchte, so wie es schon der Wortlaut des Grundrechts „Selbst“bestimmung verlangt.

Quelle: http://www.burscheid.de

Google Street View: Frist für Widerspruch läuft ab

Google will noch in diesem Jahr seinen Dienst Street View für 9 NRW-Städte online schalten. Es handelt sich um Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln und Wuppertal. Die Bürgerinnen und Bürger in diesen Städten haben nur noch befristet Zeit, wenn sie mit einem Widerspruch die Veröffentlichung ihres Hauses im Internet vorab unterbinden wollen. Google hat das Freischalten des Dienstes Street View angekündigt und auf seiner Internetseite seit dem 17.08.2010 ein elektronisches Widerspruchsverfahren eingerichtet. Neben dem elektronischen Verfahren sind weiterhin Widersprüche möglich, die per Brief an Google gesendet werden. Die Menschen in den Städten, die von der Erstveröffentlichung betroffen sind, können ihre elektronischen oder brieflichen Widersprüche noch bis zum 15. Oktober 2010 geltend machen und damit die Veröffentlichung des Hauses, in dem sie wohnen oder das in ihrem Eigentum steht, von vornherein verhindern.
Widersprüche können elektronisch nur unter Nutzung des Online-Tools vorgenommen werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht. Denjenigen, die das elektronische Tool nutzen wollen, raten wir unbedingt zu einem frühzeitigen Widerspruch, da das elektronische Verfahren mehrere Schritte voraussetzt, die nicht an einem Tag abgewickelt werden können. Einzelheiten, wie das elektronische Widerspruchsverfahren funktioniert, finden Sie in einer Handreichung, die der Hamburgische Datenschutzbeauftragte in Absprache mit Google erstellt hat. Diese Handreichung informiert Sie auch über alle weiteren Fragen sowohl des schriftlichen Widerspruchs als auch zu Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Veröffentlichung der eigenen Person oder des eigenen Autos. Bürgerinnen und Bürger der Städte in NRW, die oben nicht genannt sind, können auch über die Fristen hinaus weiterhin einen Vorabwiderspruch einlegen. In den von der Erstveröffentlichung betroffenen Städten kann nach Fristablauf erst wieder nach Freischalten der Bilder im Internet das Unkenntlichmachen des eigenen Hauses verlangt werden. Diese Informationen und die Handreichung beziehen sich ausschließlich auf das datenschutzrechtliche Widerspruchsrecht. Soweit übergeordnete öffentliche Interessen – etwa der Sicherheit – das Unkenntlichmachen von Gebäuden erfordern, ist es eine Angelegenheit der jeweils zuständigen Behörden, diese öffentlichen Interessen gegenüber Google zur Geltung zu bringen.

Quelle: https://www.ldi.nrw.de

Google Street View: So legen Sie Widerspruch ein

Das Unternehmen Google beabsichtigt, Aufnahmen der 20 größten deutschen Städte noch im Jahr 2010 im Internet zugänglich zu machen. Es handelt sich dabei um die Städte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Später sollen weitere deutsche Städten und Dörfer folgen. Gegenüber der Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und den Datenschutzbeauftragten hat das Unternehmen allerdings zugesagt, den neuen Dienst “Street View” in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind. Gesichter von Personen und Kfz-Kennzeichen werden vor der Veröffentlichung in einem automatischen Verfahren unkenntlich gemacht, wozu kein gesonderter Widerspruch erforderlich ist. Das Unternehmen Google hat zugesagt, die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten sowie die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen unkenntlich zu machen, bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird. Zudem erklärten sich leitende Unternehmensvertreter von Google bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu akzeptieren. Nach Ansicht von Verbraucherministerin Ilse Aigner hätten Kommunen damit zum Beispiel die Möglichkeit, in Rathäusern vorformulierte Widerspruchslisten auszulegen, in die Eigentümer und Mieter von Immobilien ihre Adresse und Unterschrift eintragen können, und diese gebündelt weiterzuleiten. Wichtig ist, dass der Widerspruch auch nach Inbetriebnahme des Dienstes möglich ist.
Was ist “Google Street View”?
Google will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst “Google Street View” mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend will “Google Street View” die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. Dabei ist “Google Street View” für Internet-Nutzer nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre, der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht.Bürger können widersprechen Das Bundesverbraucherministerium empfiehlt daher betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.Um Verwechslungen oder Missbrauch zu vermeiden, arbeitet Google an einem Verfahren, mit dessen Hilfe Bürger ihrem Widerspruch das korrekte Bildmaterial eindeutig zuordnen können. Das Unternehmen befindet sich eigenen Angaben zufolge in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden, um ein möglichst verbraucherfreundliches und unbürokratisches Verfahren für solche Sammelwidersprüche zu finden. Damit können künftig nicht nur einzelne Objekte, sondern gegebenenfalls auch ganze Straßenzüge bei “Street View” unkenntlich gemacht werden, wenn alle Eigentümer oder Bewohner dies wünschen.Viele Bürger sind irritiert darüber, dass Google auf Widersprüche per E-Mail mit einer automatischen Antwort-Mail reagiert, in der angekündigt wird, nochmals auf den Absender zuzugehen, damit dieser das betroffene Objekt genauer identifiziert. Google entwickelt derzeit noch ein elektronisches Werkzeug, mit dem die Betroffenen das von ihnen bewohnte Haus vor der Veröffentlichung des Dienstes identifizieren können. Dieses Werkzeug steht sein Mitte August unter http://www.google.de/streetview im Internet zur Verfügung. Das Unternehmen hat angekündigt, allen Personen, die per E-Mail Widerspruch eingelegt haben, eine Nachricht zu schicken, in der auf das elektronische Werkzeug zur näheren Identifizierung hingewiesen wird. Nicht abschließend geklärt ist allerdings bislang der Umgang mit Daten, die im Rahmen der Nutzung dieses Werkzeugs erhoben werden können, wie z.B. IP-Adressen.
Auch für per Post eingelegte Widersprüche entwickelt Google ein Verfahren zur genauen Identifizierung. Die Musterantwort von Google bedeutet insofern nicht, dass der Widerspruch nicht berücksichtigt wird, sondern, dass Google später voraussichtlich noch einmal um die genaue Identifizierung des Grundstücks bitten wird. Das Unternehmen Google hat darüber hinaus zugesagt, die Öffentlichkeit über geplante Kamerafahrten zu informieren.Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden:
* Per E-Mail: streetview-deutschland@google.com
* Per Briefpost: Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg

Quelle: http://www.bmelv.de

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Kommentare deaktiviertTags: Allgemein

Raserei in Burscheid an der Eschenallee soll ein Ende haben

30 April 2010

Burscheid – Ende August vergangenen Jahres riss Ulrich Scheid der Geduldsfaden. Er alarmierte die Kreisverwaltung und die Stadt. Bereits im Vorfeld hatte der Bewohner der Ösinghausener Eschenallee gemeinsam mit Nachbarn über die Raserei auf der Abkürzung zwischen B 51 und Paffenlöh und Witzhelden geklagt.

Bitte HIER den ganzen Artikel aus dem KSTA lesen.

Kommentare deaktiviertTags: Infos Burscheid · Tageszeitung

Öffnungszeit Burscheider Bad am 1.Mai 2010 Feiertag

30 April 2010

Am 01. Mai 2010 ist  wie an Feiertagen – in der Zeit von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr (Einlass bis 18:00 Uhr) geöffnet.

Kommentare deaktiviertTags: Allgemein

Landtagswahl 2010 NRW

30 April 2010

Informationen zur Landtagswahl 2010

Allgemeine Informationen

Bei der Landtagswahl im Land Nordrhein-Westfalen am 9. Mai 2010 werden die Abgeordneten des Landtages für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Es sind insgesamt 181 Abgeordnete zu wählen, hiervon 128 direkt in den Wahlkreisen und weitere 53 über die Listen.

Die Stadt Burscheid gehört zusammen mit den Städten Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath und Wermelskirchen zum Wahlkreis 22 – Rheinisch-Bergischer Kreis II.

Die Kandidaten
Der Kreiswahlausschuss des Rheinisch-Bergischen Kreises entschied in seiner Sitzung am 24.03.2010 über die Zulassung der bis zum 22. März 2010 eingereichten Wahlvorschläge.

mehr www.rbk-online.de

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind bei der anstehenden Landtagswahl alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl – dem 23. April 2010 -  in Burscheid mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Ausnahmen (nicht wahlberechtigt)
- Entmündigung
- richterliche Aberkennung des Wahlrechts

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 18. April 2010 eine Wahlbenachrichtigung. Sofern Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, setzen Sie sich mit dem Wahlamt in Verbindung.

Weitergehende Informationen gibt es hier.

Wahllokale

Zur Landtagswahl werden im gesamten Stadtgebiet insgesamt 14 Wahlokale eingerichtet. Die Anschrift Ihres Wahllokales entnemen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Briefwahl

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, im angegebenen Wahllokal zu wählen, können Sie durch Briefwahl wählen. Dazu müssen die Wahlunterlagen mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte oder per Internet (dabei bitte alle Daten von der Wahlbenachrichtigungskarte genau zur Identitätsprüfung angeben) bis spätestens 2 Tage vor der Wahl schriftlich oder persönlich angefordert werden. Die Erfahrungen der letzten Wahlen zeigen, dass eine sehr frühzeitige Anforderung der Briefwahlunterlagen sinnvoll ist, es  kommen, auch wenn am Wahlsonntag die Post von der Gemeinde abgeholt wird immer wieder verspätet Wahlbriefe an, die dann leider ungültig sind.

Weiterhin besteht die Möglichkeit während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Burscheid im Rathaus direkt zu wählen oder die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen. Die Abholung der Wahlunterlagen für einen anderen ist jedoch nur unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zulässig.

Das Formular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Darüber hinaus können Briefwahlunterlagen auch per Fax oder E-Mail beim Wahlamt oder online beantragt werden. Hierbei ist die Angabe folgender Daten zwingend erforderlich: Name, Vorname, Geburtsdatum und gegebenenfalls die von der Heimatadresse abweichende Anschrift an die die Unterlagen übersandt werden sollen.

weiter zum Formular oder online-Beantragung hier

Die Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten nur persönlich ausgehändigt oder zugesandt. An einen anderen als den Wahlberechtigten dürfen die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Sie noch am Wahltag, bis 15.00 Uhr einen Wahlschein beantragen.

Wahlkalender

Termine und Fristen bis zur Wahl

Ab 8. April 2010
beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen

Ab 12. April 2010
beginnt der Versand der Briefwahlunterlagen. Ebenfalls besteht ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit während der Öffnungszeiten direkt im Rathaus zu wählen.

Vom 19. bis 23. April 2010
liegt das Wählerverzeichnis öffentlich zur Einsichtnahme aus und es kann Einspruch gegen die Richtigkeit erhoben werden. Falls Sie trotz der Wahlberechtigung keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, ist dies die letzte Gelegenheit zum Einspruch gegen das Wählerverzeichnis.

Am 7. Mai 2010 bis 18:00 Uhr
ist der letzte Termin, an dem Sie Briefwahlunterlagen beantragen können und Wahlscheine ausgestellt werden. Dann endet auch die Direktwahl im Wahlamt.

Am 9. Mai – Wahltag-
um 08:00 Uhr beginnt die Wahl in den Wahllokalen.
Bis 15:00 Uhr werden bei plötzlicher Erkrankung im Wahlamt noch Briefwahlunterlagen ausgestellt. Hierzu brauchen Sie die Bescheinigung eines Arztes oder eines Krankenhauses. Briefwahlunterlagen bekommen Sie auch noch bis zu diesem Zeitpunkt, wenn Sie ohne Verschulden die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis versäumt haben, oder wenn sich Ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl erst nach der Einspruchsfrist herausgestellt hat.

Bis 18:00 Uhr müssen alle Wahlbrief im Wahlamt eingegangen sein.

Kommentare deaktiviertTags: Allgemein

Feiertage 2010

25 März 2010

Feiertage 2010
Tag     Datum     Name
Freitag     01.01.2010     Neujahr
Freitag             02.04.2010     Karfreitag
Montag            05.04.2010     Ostermontag
Samstag           01.05.2010     Maifeiertag
Donnerstag     13.05.2010     Christi Himmelfahrt
Montag            24.05.2010     Pfingstmontag
Donnerstag     03.06.2010     Fronleichnam
Sonntag            03.10.2010     Tag der Deutschen Einheit
Montag            01.11.2010     Allerheiligen
Samstag           25.12.2010     1. Weihnachtstag
Sonntag            26.12.2010     2. Weihnachtstag

Kommentare deaktiviertTags: Allgemein

Geocoaching mit Android in Burscheid?

24 März 2010

Ein interessanter Artikel rund um das Thema Geocoaching mit einem ANDROID Handy.
Der Artikel ist zwar schon ein paar Tage alt, aber inhaltlich sehr gut.
Das Angebot im Android Market ist sehr umfangreich. Einfach mal testen.
Eine gutes Programm wird es vermutlich aber NICHT kostenlos geben.
Sehr interessant auch diese Seite: http://www.opencaching.de/
Hier im Bergischen Land testen: http://www.haus-zillertal.de/portal/ausflug/geocaching/2736.html

Hier ist der LINK

Kommentare deaktiviertTags: Geocaching

Karnevalssonntagszug in Bergisch Gladbach im Jahre 2010 Aufstellung Zugteilnehmer Gruppen und Vereine

13 Februar 2010

ZUGEINTEILUNG ZUG ZUGAUFSTELLUNG Bergisch Gladbach  2010

für den Karnevalssonntagszug in Bergisch Gladbach im Jahre 2010 unter dem Motto

„Kütt die Strung us ihrem Bett- se vill zo verzälle hätt“

Beginn: 13.11 Uhr

Aufstellung der TeilnehmerInnen auf der Senefelder Straße mit Zugspitze Ecke Richard-Zanders- Straße.Der Prinzenwagen mit der Zugnummer 111 und der Spielmannszug Cadenberge e.V. Cuxhaven Nr. 110 sowie der Bauer-Jungfrau-Wagen Nr. 106 nehmen Aufstellung Richard-Zanders-Straße linke Seite Richtung Hauptstraße, um hier den Zug an sich vorbei ziehen zu lassen.

1. Graf von Berg Markus Wißkirchen Fußgruppe
2. Musikzug: Musikkorps Fanfare und Majoretten “K.F.A. – Aarsele – Belgien
3. Lok der Zugleitung Zugleiter Helmut Kraus
4. ESV Bergisch Gladbach Bagagewagen
5. ESV Bergisch Gladbach Fußgruppe
6. Schulkinderhaus der Gemeinschaftsgrundschule Hand „Wir sind die Quelle der Weisheit“Fußgruppe und Bagagewagen
7. X-Dream Doppeldeckerbus
8. Evangelische Kirchengemeinde Gnadenkirche „Sprechblasen, die viel zu erzählen haben“ Fußgruppe und Bagagewagen
9. Evangelische Kirchengemeinde Gnadenkirche „Sprechblasen, die viel zu erzählen haben“Festwagen
10. Piraten vum Lerbach „Am Pool das Eis wird knapp, die Strunde übers Ufer schwappt“ Fußgruppe und Bagagewagen
11. 1. Flöckchen-Fan-Club Fußgruppe
12. 1. Flöckchen-Fan-Club Bagagewagen
13. 1. Stadtteilverbindender Karnevalsfreundeskreis „Danze de Blömche he am Bache, hätt de Strung ald vill ze laache“ Fußgruppe und Bagagewagen
14. Ev. Kirchengemeinde Heilsbrunnen Fußgruppe und Bagagewagen
15. Spielmannszug Tambourkorps Herkenrath
16. Lerbacher Allerlei „Im Bösch, do weed e Fess jemaht, de Strung die weed jez frei jelat“ Fußgruppe und 2 Bagagewagen
17. Mrs. Sporty „Ich kandiere für Mrs. Sporty“ Fußgruppe und Bagagewagen
18. Gläbbischer Mädche un Jonge „Spass m fiere mit Gläbbischer Lücklicher un Fründe“ Fußgruppe und Bagagewagen
19. Paffrather Pfarrjugend St. Clemens „Laßt statt der Strunde der Jungend ihren Lauf und macht für uns den Geldsack wieder auf“ Fußgruppe und Bagagewagen
[Weiterlesen →]

Kommentare deaktiviertTags: Bergisch Gladbach · Umland Burscheid