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Neuer elektronischer Personalausweis

1 November 2010

Neuer Personalausweis

Vieles ist freiwillig beim neuen Pass
Fragen und Antworten zu Fingerabdrücken, Internetfähigkeit und Kosten

Burscheid, 22.10.2010.

Ab 01. November 2010 gibt es den neuen elektronischen Personalausweis – ein hoheitliches Ausweisdokument mit gegenüber den bisherigen Dokumenten erhöhten Sicherheitsmerkmalen. Neu ist zunächst das Format: In Zukunft hat der Personalausweis die Maße einer Kreditkarte. Außerdem hat er allerlei neue Funktionen wie den freiwilligen Fingerabdruck und die sichere Internetidentität.

Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Was ist neu am neuen Pass?
• Die integrierte „Online-Ausweisfunktion“ im Computerchip – auch „eID-Funktion“ oder elektronischer Identitätsnachweis genannt. Die Nutzung der eID-Funktion ist freiwillig. Jede Bürgerin und jeder Bürger entscheidet selbst, ob er/sie diese Funktion nutzen möchte. Der neue Ausweis macht es möglich, künftig über das Internet einfacher und komfortabler als bisher Versicherungen abzuschließen, in Online-Shops einzukaufen, Musik auf den eigenen Computer zu laden und teilweise sogar „Behördengänge“ zu erledigen. Als Nutzer kann jeder im Einzelfall selbst entscheiden, ob und welche Daten an Anbieter der Online-Services übertragen werden.
• Die Möglichkeit zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ab 16 Jahren.
• Der neue Personalausweis hat ein praktisches Scheckkartenformat.
• Der neue Personalausweis ist für das digitale Unterschreiben vorbereitet. Wer diese Funktion nutzen möchte, kann ein sogenanntes Signaturzertifikat erwerben. Eine Liste der Anbieter solcher Zertifikate erhält man ab November auf den Internetseiten zum neuen Personalausweis und der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de.
• Wie im Reisepass muss nun auch das Passfoto den biometrischen Anforderungen entsprechen.
• Die freiwillige Aufnahme von Fingerabdrücken ist möglich. Durch die zusätzliche Übernahme des Fingerabdruckes ist der Ausweis vor Missbrauch, z. B. nach einem Diebstahl oder bei Verlust, besser geschützt als bisher.

Was kostet der neue Personalausweis?
Antragsteller bis 24 Jahre zahlen 22,80 Euro, ältere Personen 28,80 Euro – und zwar unabhängig davon, welche Zusatzfunktionen des neuen Personalausweises sie nutzen wollen. Damit wird der neue Pass deutlich teurer als der alte: Für den werden noch bis Ende Oktober 8 Euro fällig – wenn er kurz vor dem Ablaufen steht. Erneuert man ihn 6 Monate vor Ablauf der Frist, kostet das bisher 13 Euro. Der erste Pass für Kinder und Jugendliche ist – anders als bisher – auch nicht mehr kostenfrei.

„Viele wollen wegen der höheren Kosten noch schnell einen alten Ausweis zum alten Preis haben“ sagt Harald Bretschneider, Leiter des Bürgerbüros. Dieser kann allerdings nur noch bis zum 29. Oktober beantragt werden. „Ab dem 2. November können bei Neuausstellungen nur noch die neuen Personalausweise ausgegeben werden“.

Wie lange ist der neue Personalausweis gültig?
Hier ändert sich nichts: Der Pass gilt für unter 24-Jährige sechs, für alle anderen 10 Jahre.

Was muss bei der Beantragung des Ausweises beachtet werden?
Zunächst einmal, dass es im Bürgerbüro voll werden wird. Die Bearbeitung des Antrages wird deutlich länger dauern als bisher, weil aufgrund der freiwilligen neuen Funktionen vieles geklärt, über vieles belehrt und alles dokumentiert werden muss: Will man die eID-Funktion, will man seinen Fingerabdruck abgeben? Hierzu bekommt jeder Antragsteller ausführliche schriftliche Informationen ausgehändigt. Bei der Abholung des neuen Passes sollte man dann wissen, welche der freiwilligen neuen Angebote man nutzen will und sich entscheiden.

Wegen der zu erwarteten längeren Wartezeiten rät die Stadt Burscheid, mit nicht ganz dringenden Problemen den Gang zum Bürgerbüro bis zum neuen Jahr zu verschieben.

Zusätzliches Personal wird es aufgrund knapper Kassen nicht geben. Stattdessen wird versucht, mit vorhandenem Personal, befristeten Stundenaufstockungen und sparsamen Umgang mit Urlaubstagen – teilweise sogar mit Urlaubssperren für die Zeit der Umstellung – der Aufgabe gerecht zu werden.

Was muss für die Beantragung mitgebracht werden?
Der Antragsteller muss persönlich erscheinen und neben Geld vor allem ein biometrisches Passfoto mitbringen. Wie man das schießt, weiß jeder professionelle Fotograf.

Welche Auswirkungen hat der neue Personalausweis auf die Stadtkasse?
Harald Bretschneider: „Pro Ausweis, egal für welche Altersklasse, überweist die Kommune 22,80 Euro an die Bundesdruckerei in Berlin. Die 6 Euro, die dann noch aus dem Portemonnaie des Antragstellers in die Stadtkasse fließen, decken die höheren Unkosten bei Weitem nicht. Der personelle Aufwand ist einfach höher.“
Ist erstmal alles eingespielt, rechnet Bretschneider mit einer Bearbeitungszeit von rund 23 Minuten pro Ausweis gegenüber etwa acht Minuten bisher.

Weitere Informationen über den neuen Ausweis sind erhältlich unter: www.personalausweisportal.de
www.bsi-fuer-buerger.de
www.bsi.bund.de
www.ausweisapp.bund.de

Quelle: www.burscheid.de

Tags: Infos Burscheid · Pressemitteilungen