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Landtagswahl 2010 NRW

30 April 2010

Informationen zur Landtagswahl 2010

Allgemeine Informationen

Bei der Landtagswahl im Land Nordrhein-Westfalen am 9. Mai 2010 werden die Abgeordneten des Landtages für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Es sind insgesamt 181 Abgeordnete zu wählen, hiervon 128 direkt in den Wahlkreisen und weitere 53 über die Listen.

Die Stadt Burscheid gehört zusammen mit den Städten Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath und Wermelskirchen zum Wahlkreis 22 – Rheinisch-Bergischer Kreis II.

Die Kandidaten
Der Kreiswahlausschuss des Rheinisch-Bergischen Kreises entschied in seiner Sitzung am 24.03.2010 über die Zulassung der bis zum 22. März 2010 eingereichten Wahlvorschläge.

mehr www.rbk-online.de

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind bei der anstehenden Landtagswahl alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl – dem 23. April 2010 -  in Burscheid mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Ausnahmen (nicht wahlberechtigt)
- Entmündigung
- richterliche Aberkennung des Wahlrechts

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 18. April 2010 eine Wahlbenachrichtigung. Sofern Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, setzen Sie sich mit dem Wahlamt in Verbindung.

Weitergehende Informationen gibt es hier.

Wahllokale

Zur Landtagswahl werden im gesamten Stadtgebiet insgesamt 14 Wahlokale eingerichtet. Die Anschrift Ihres Wahllokales entnemen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Briefwahl

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, im angegebenen Wahllokal zu wählen, können Sie durch Briefwahl wählen. Dazu müssen die Wahlunterlagen mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte oder per Internet (dabei bitte alle Daten von der Wahlbenachrichtigungskarte genau zur Identitätsprüfung angeben) bis spätestens 2 Tage vor der Wahl schriftlich oder persönlich angefordert werden. Die Erfahrungen der letzten Wahlen zeigen, dass eine sehr frühzeitige Anforderung der Briefwahlunterlagen sinnvoll ist, es  kommen, auch wenn am Wahlsonntag die Post von der Gemeinde abgeholt wird immer wieder verspätet Wahlbriefe an, die dann leider ungültig sind.

Weiterhin besteht die Möglichkeit während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Burscheid im Rathaus direkt zu wählen oder die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen. Die Abholung der Wahlunterlagen für einen anderen ist jedoch nur unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zulässig.

Das Formular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Darüber hinaus können Briefwahlunterlagen auch per Fax oder E-Mail beim Wahlamt oder online beantragt werden. Hierbei ist die Angabe folgender Daten zwingend erforderlich: Name, Vorname, Geburtsdatum und gegebenenfalls die von der Heimatadresse abweichende Anschrift an die die Unterlagen übersandt werden sollen.

weiter zum Formular oder online-Beantragung hier

Die Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten nur persönlich ausgehändigt oder zugesandt. An einen anderen als den Wahlberechtigten dürfen die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Sie noch am Wahltag, bis 15.00 Uhr einen Wahlschein beantragen.

Wahlkalender

Termine und Fristen bis zur Wahl

Ab 8. April 2010
beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen

Ab 12. April 2010
beginnt der Versand der Briefwahlunterlagen. Ebenfalls besteht ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit während der Öffnungszeiten direkt im Rathaus zu wählen.

Vom 19. bis 23. April 2010
liegt das Wählerverzeichnis öffentlich zur Einsichtnahme aus und es kann Einspruch gegen die Richtigkeit erhoben werden. Falls Sie trotz der Wahlberechtigung keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, ist dies die letzte Gelegenheit zum Einspruch gegen das Wählerverzeichnis.

Am 7. Mai 2010 bis 18:00 Uhr
ist der letzte Termin, an dem Sie Briefwahlunterlagen beantragen können und Wahlscheine ausgestellt werden. Dann endet auch die Direktwahl im Wahlamt.

Am 9. Mai – Wahltag-
um 08:00 Uhr beginnt die Wahl in den Wahllokalen.
Bis 15:00 Uhr werden bei plötzlicher Erkrankung im Wahlamt noch Briefwahlunterlagen ausgestellt. Hierzu brauchen Sie die Bescheinigung eines Arztes oder eines Krankenhauses. Briefwahlunterlagen bekommen Sie auch noch bis zu diesem Zeitpunkt, wenn Sie ohne Verschulden die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis versäumt haben, oder wenn sich Ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl erst nach der Einspruchsfrist herausgestellt hat.

Bis 18:00 Uhr müssen alle Wahlbrief im Wahlamt eingegangen sein.

Tags: Allgemein