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Widerspruch Google Street View Infos und Forumlar mit Download

28 August 2010

(Last Update 28.8.2008) Google Street View: Stadt hält Sammelwiderspruch bereit

Google Street View Widerspruch PDF

Widerspruch gegenüber Google derzeit einzige Möglichkeit, die Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen und persönlichen Daten zu verhindern

Das Unternehmen Google hat in einem Gespräch mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zugesagt, den Dienst „Street View“ in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind.
Die Stadt Burscheid sieht daher ihre Aufgabe darin, den Bürger umfassend über sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu informieren, damit er – wenn er es wünscht – sein Grundrecht gegenüber Google ausüben kann.
Als eine der ersten Städte im Rheinisch-Bergischen-Kreis hat die Stadt Burscheid ihre Bürger über Pressemitteilung und Newsletter über den Stand informiert und auf ihrer Homepage Informationen und Links eingestellt.
So sind die Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit hingewiesen worden, dass die Einlegung eines Widerspruchs gegenüber Google die derzeit einzige Möglichkeit ist, die Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen und persönlichen Daten zu verhindern.
Entsprechende Widerspruchsformulare können auf der Homepage der Stadt Burscheid bearbeitet werden und liegen auch im Rathausfoyer aus, wobei die Mitarbeiter beim Ausfüllen gerne behilflich sind (Hinweis: Um einen Widerspruch bearbeiten zu können, benötigt Google nicht nur eine Unterschrift und die Adresse, sondern eine genaue Orts- und Detailbeschreibung, wie sie in dem Widerspruchsformular angegeben ist.). Auch beim Versenden ist die Stadt Burscheid gerne behilflich und leitet die gesammelten Widersprüche an Google weiter.
Damit kann jeder Bürger selber entscheiden, ob er sein Grundrecht ausüben möchte, so wie es schon der Wortlaut des Grundrechts „Selbst“bestimmung verlangt.

Quelle: http://www.burscheid.de

Google Street View: Frist für Widerspruch läuft ab

Google will noch in diesem Jahr seinen Dienst Street View für 9 NRW-Städte online schalten. Es handelt sich um Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln und Wuppertal. Die Bürgerinnen und Bürger in diesen Städten haben nur noch befristet Zeit, wenn sie mit einem Widerspruch die Veröffentlichung ihres Hauses im Internet vorab unterbinden wollen. Google hat das Freischalten des Dienstes Street View angekündigt und auf seiner Internetseite seit dem 17.08.2010 ein elektronisches Widerspruchsverfahren eingerichtet. Neben dem elektronischen Verfahren sind weiterhin Widersprüche möglich, die per Brief an Google gesendet werden. Die Menschen in den Städten, die von der Erstveröffentlichung betroffen sind, können ihre elektronischen oder brieflichen Widersprüche noch bis zum 15. Oktober 2010 geltend machen und damit die Veröffentlichung des Hauses, in dem sie wohnen oder das in ihrem Eigentum steht, von vornherein verhindern.
Widersprüche können elektronisch nur unter Nutzung des Online-Tools vorgenommen werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht. Denjenigen, die das elektronische Tool nutzen wollen, raten wir unbedingt zu einem frühzeitigen Widerspruch, da das elektronische Verfahren mehrere Schritte voraussetzt, die nicht an einem Tag abgewickelt werden können. Einzelheiten, wie das elektronische Widerspruchsverfahren funktioniert, finden Sie in einer Handreichung, die der Hamburgische Datenschutzbeauftragte in Absprache mit Google erstellt hat. Diese Handreichung informiert Sie auch über alle weiteren Fragen sowohl des schriftlichen Widerspruchs als auch zu Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Veröffentlichung der eigenen Person oder des eigenen Autos. Bürgerinnen und Bürger der Städte in NRW, die oben nicht genannt sind, können auch über die Fristen hinaus weiterhin einen Vorabwiderspruch einlegen. In den von der Erstveröffentlichung betroffenen Städten kann nach Fristablauf erst wieder nach Freischalten der Bilder im Internet das Unkenntlichmachen des eigenen Hauses verlangt werden. Diese Informationen und die Handreichung beziehen sich ausschließlich auf das datenschutzrechtliche Widerspruchsrecht. Soweit übergeordnete öffentliche Interessen – etwa der Sicherheit – das Unkenntlichmachen von Gebäuden erfordern, ist es eine Angelegenheit der jeweils zuständigen Behörden, diese öffentlichen Interessen gegenüber Google zur Geltung zu bringen.

Quelle: https://www.ldi.nrw.de

Google Street View: So legen Sie Widerspruch ein

Das Unternehmen Google beabsichtigt, Aufnahmen der 20 größten deutschen Städte noch im Jahr 2010 im Internet zugänglich zu machen. Es handelt sich dabei um die Städte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Später sollen weitere deutsche Städten und Dörfer folgen. Gegenüber der Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und den Datenschutzbeauftragten hat das Unternehmen allerdings zugesagt, den neuen Dienst “Street View” in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind. Gesichter von Personen und Kfz-Kennzeichen werden vor der Veröffentlichung in einem automatischen Verfahren unkenntlich gemacht, wozu kein gesonderter Widerspruch erforderlich ist. Das Unternehmen Google hat zugesagt, die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten sowie die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen unkenntlich zu machen, bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird. Zudem erklärten sich leitende Unternehmensvertreter von Google bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu akzeptieren. Nach Ansicht von Verbraucherministerin Ilse Aigner hätten Kommunen damit zum Beispiel die Möglichkeit, in Rathäusern vorformulierte Widerspruchslisten auszulegen, in die Eigentümer und Mieter von Immobilien ihre Adresse und Unterschrift eintragen können, und diese gebündelt weiterzuleiten. Wichtig ist, dass der Widerspruch auch nach Inbetriebnahme des Dienstes möglich ist.
Was ist “Google Street View”?
Google will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst “Google Street View” mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend will “Google Street View” die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. Dabei ist “Google Street View” für Internet-Nutzer nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre, der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht.Bürger können widersprechen Das Bundesverbraucherministerium empfiehlt daher betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.Um Verwechslungen oder Missbrauch zu vermeiden, arbeitet Google an einem Verfahren, mit dessen Hilfe Bürger ihrem Widerspruch das korrekte Bildmaterial eindeutig zuordnen können. Das Unternehmen befindet sich eigenen Angaben zufolge in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden, um ein möglichst verbraucherfreundliches und unbürokratisches Verfahren für solche Sammelwidersprüche zu finden. Damit können künftig nicht nur einzelne Objekte, sondern gegebenenfalls auch ganze Straßenzüge bei “Street View” unkenntlich gemacht werden, wenn alle Eigentümer oder Bewohner dies wünschen.Viele Bürger sind irritiert darüber, dass Google auf Widersprüche per E-Mail mit einer automatischen Antwort-Mail reagiert, in der angekündigt wird, nochmals auf den Absender zuzugehen, damit dieser das betroffene Objekt genauer identifiziert. Google entwickelt derzeit noch ein elektronisches Werkzeug, mit dem die Betroffenen das von ihnen bewohnte Haus vor der Veröffentlichung des Dienstes identifizieren können. Dieses Werkzeug steht sein Mitte August unter http://www.google.de/streetview im Internet zur Verfügung. Das Unternehmen hat angekündigt, allen Personen, die per E-Mail Widerspruch eingelegt haben, eine Nachricht zu schicken, in der auf das elektronische Werkzeug zur näheren Identifizierung hingewiesen wird. Nicht abschließend geklärt ist allerdings bislang der Umgang mit Daten, die im Rahmen der Nutzung dieses Werkzeugs erhoben werden können, wie z.B. IP-Adressen.
Auch für per Post eingelegte Widersprüche entwickelt Google ein Verfahren zur genauen Identifizierung. Die Musterantwort von Google bedeutet insofern nicht, dass der Widerspruch nicht berücksichtigt wird, sondern, dass Google später voraussichtlich noch einmal um die genaue Identifizierung des Grundstücks bitten wird. Das Unternehmen Google hat darüber hinaus zugesagt, die Öffentlichkeit über geplante Kamerafahrten zu informieren.Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden:
* Per E-Mail: streetview-deutschland@google.com
* Per Briefpost: Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg

Quelle: http://www.bmelv.de

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

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